Kasko-Gutachten

Kasko-Gutachten

Wenn Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug einen Schaden erlitten haben, der nicht durch eine gegnerische Haftpflichtversicherung gedeckt ist tritt im Regelfall Ihre Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung, unter Berücksichtigung der Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AKB (Allgemeine Kraftfahrtversicherungs- Bedingungen), in die Schadenregulierung ein.


Bei der Beauftragung eines Sachverständigen ist das Weisungsrecht des Kaskoversicherers zu berücksichtigen.

 


Einen Gutachtenauftrag dürfen Sie nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihrem Kaskoversicherer und dessen Einverständnis erteilen.


Wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen.


Ihr Kfz-Sachverständiger ermittelt für Sie die schadenrelevanten Kosten bezüglich des beschädigten Fahrzeugs.

 


Hierzu gehören folgende Positionen:

 

  • - Wiederherstellungskosten des beschädigten Fahrzeugs.
  • - Bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs.
  • - Restwertermittlung bei Totalschaden.
  • -

 

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